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THEMA: Frage zum Stammbuch

Frage zum Stammbuch 09 Aug 2007 07:08 #39667

Hallo zusammen,

also ich habe jetzt hier gelernt: Nach der Hochzeit geht man mit den Unterlagen, die man aus LV bekommen hat (Apostille) zum Einwohnermeldeamt in D und lässt die Heirat eintragen und entscheidet sich evtl. für gemeinsamen Namen.

Wenn man dann ein Stammbuch haben will (wir wollen es gerne) geht man zum Standesamt, und auf der Seite der Stadt Duisburg steht, dass man dann folgendes braucht für das Stammbuch auf Antrag:

- Auszug aus dem Familienbuch (kann man leicht anfordern, aber meinen die jetzt die Familienbücher beider Partner oder das durch die Heirat ja neu entstandene, so ganz kapier ich das auch nicht.
- Wisch vom Einwohnermeldeamt über Namenswechsel und Bescheinigung über Wohnort
- Geburtsurkunden
- und Heiratsurkunden beider Eltern

Letzter Punkt verwirrt mich. Weiß einer wo man das herkriegt wenn man zu den Eltern gar keinen Kontakt mehr hat?

Viele Grüße
Dani

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09 Aug 2007 09:00 #39668

stefankdani schrieb: [...] auf der Seite der Stadt Duisburg steht, dass man dann folgendes braucht für das Stammbuch auf Antrag:[...] - und Heiratsurkunden beider Eltern

Letzter Punkt verwirrt mich. Weiß einer wo man das herkriegt wenn man zu den Eltern gar keinen Kontakt mehr hat?

Hier könnte man fast den Eindruck gewinnen, dass die Stadt Duisburg selbst die Begriffe Stammbuch (das ist ja eigentlich nur eine Loseblatt-Sammlung von Urkunden für den eigenen Gebrauch, kein amtliches Register) und Familienbuch durcheinanderwirft. Hier mal ein Auszug aus einem Merkblatt der Deutschen Botschaft:

_____________________________________________________________

Merkblatt für die Anlegung eines Familienbuches gemäß §§ 12 ff. Personenstandsgesetz (PStG)

Sofern ein deutscher Staatsangehöriger eine Ehe außerhalb Deutschlands geschlossen hat, kann die Anlegung eines Familienbuches beantragt werden. Das Familienbuch (nicht zu verwechseln mit „Stammbuch der Familie“) ist ein Personenstandsbuch und wird beim zuständigen Standesamt in Deutschland geführt. Daraus beglaubigte Abschriften bzw. Auszüge dienen als Personenstandsurkunde (z.B. Heirats- oder Geburtsurkunde).
[...]
Zuständig für die Anlegung und Führung des Familienbuches ist das Standesamt, in dessen Amtsbezirk die Ehegatten ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.
[...]
Alle Angaben im Antrag sind mit Ausnahme der Angaben über Beruf, Religionszugehörigkeit und Wohnort urkundlich nachzuweisen.

Vorzulegen sind demnach:

 Geburtsurkunde der Antragsteller
 Heiratsurkunde der Antragsteller
 Geburtsurkunden der Eltern der Antragsteller
 Heiratsurkunden der Eltern der Antragsteller
 Erklärung zur Namensführung
 Heiratsurkunde über evtl. Vorehen
 Scheidungsurteil(e)
 Sterbeurkunde von .........................................
 Staatsangehörigkeitsnachweis ......................
 sonstiges ........................................................

Sollten einzelne Urkunde nicht vorgelegt werden können, ist der Grund anzugeben. In diesen Fällen können auch kirchliche oder andere beweiskräftige Bescheinigungen (z.B. Legitimationsbeschlüsse, Adoptionsverträge mit Beschluß des Vormundschaftsgerichtes u.ä.) eingereicht werden.
[...]
Nicht urkundlich nachgewiesene Angaben müssen (mit Ausnahme der Angaben über die Staatsangehörigkeit) eidesstattlich versichert werden.
_____________________________________________________________

Aber das gilt, wie gesagt, für das (amtlich geführte) Familienbuch. Was im Stammbuch auftaucht, das sollte doch wohl Sache derer sein, die es (nur für sich und den privaten Gebrauch) haben wollen. Schliesslich hindert sie ja auch niemand daran, später urkunden daraus zu entfernen.

gruss timmi

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09 Aug 2007 14:45 #39669

Hallo Timmi,

dankeschön ja ich habe mit denen Mal telefoniert, es geht um das ecgte Familienbuch, also nicht dieses Stammbuch das jeder zu Hause hat. Das mit den Dokumenten stimmt, aber die meinen, statt Geburts- und Heiratsurkunde der Eltern reicht auch ein Auszug aus dem Familienbuch beider Eltern, da darin auch alles andere steht.

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10 Aug 2007 07:17 #39670

Hallo Stefankdani,

ihr braucht doch nur zum Standesamt!? Die Ehe wird doch dort eingetragen und da beantragt ihr auch das Familienbuch. Namensaenderung laeuft auch ueber das Standesamt.
Okay, kann ja wieder sein, dass es anders bei euch laeuft, weil ihr in einem anderen Bundesland lebt, als wir.

Gruss Berlin-Girl

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10 Aug 2007 09:08 #39671

Das Familienbuch (ist nur ein Blatt Papier, das geblaubigt wird) beinhaltet alles, nach der Heirat der Eltern.

Die Geburt der Kinder, die Hochzeit der Kinder oder sogar wenn leider schon passiert Tod oder auch die Scheidung wird dort von den Kindern eingetragen.

Es dient dazu, das nachgehalten werden kann, das man nicht schon verheirtat ist und nochmal heiraten möchte. Sonst wird das ja nirgends festgehalten.

Auch steht in so einem Familienbuch, die Kinder der Kinder, also fast ein kleiner Stammbaum, der durch das Amt geführt wird, wo die Eltern zu letzt gemedelt waren.

Bei mir sah das so aus, obwohl beide Eltern gestorben sind existiert das Familienbuch noch in der Stadt in der beide zuletzt gemdelt waren. Denn ich habe noch GEschwister, die auch dort aufgeführt sind, mit Heirat und Kinder und sowas steht nicht in einem normal Stammbuch der Familie.

:)

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"Je entfernter dein Reiseziel, desto Häufiger die Einladung, doch bald wiederzukommen."

27 Sep 2007 09:50 #39672

Hallo Stefankdani,
nachdem ich das gerade hinter mich gebracht habe versuche ich das mal zusammen zu fassen.
Für das Eintragen der Ehe benötigt ihr lediglich die die Apostille und eventuell (je Standesamt unterschiedlich) eine beglaubigte deutsche Übersetzung.
Wollt ihr ein Stammbuch benötigt ihr zusätzlich dazu die Unterlagen die ihr auch für eine Heirat in Deutschland benötigt hättet.
Also Eure Geburtsurkunden, Auszug aus dem Familienbuch beider Eltern,
das Familienbuch für Euch wird ja erst bei diesem Antrag angelegt (kann es somit also noch gar nicht geben).
Wollt ihr dann auch noch den Namen ändern wird das auf Eurer Familienbuchseite eingetragen.
Das ist aber nicht wirklich aufwendig. In dem Fall wird halt vorne auf der Seite vom Standesbeamten die Ehe mit dem Datum wann sie in Vegas durchgeführt eingetragen und auf der Rückseite gibt es ein Feld mit der Namensänderung, die ja erst in Deutschland mit dem Datum eingetragen wird wann sie beantragt wurde.
als Beispiel wir haben am 07.07. geheiratet und die Namensänderung bzw. Eintragung der Ehe am 22.08. durchgeführt.
lg
Tabaluga

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