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THEMA: Ab wann ist die Ehe steuerlich gültig?

Ab wann ist die Ehe steuerlich gültig? 02 Okt 2007 05:29 #42923

  • Ammy
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Hallo zusammen,
wie ich bereits gelesen habe, ist die Ehe ja quasi rückwirkend gültig.
Wie ist das denn mit den lieben Steuern? Wird die Lohnsteuerkarte auch rückwirkend umgeschrieben und man holt sich das Geld über den Lohnsteuerjahresausgleich wieder oder sagt man seinem Arbeitgeber schon vorher, dass man heiratet und die berechnen das direkt neu?
Man hat ja auch an anderen Stellen Vorteile wenn man verheiratet ist (Prämien bei Versicherungen o.ä.) Wird sowas auch rückwirkend umgestellt?
Ganz blöde Situation (ich wills nicht hoffen, aber man weiß ja nie): Wie ist es denn wenn mein Mann einen Tag nach der Hochzeit einen Unfall o.ä. hat? Bin ich dann auch schon entscheidungsbefugt?
Weiß das jemand?
LG

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02 Okt 2007 05:50 #42924

Hallo Ammy,

ich kann dazu nur sagen, dass mir auch auf dem deutschen Standesamt gesagt wurde, dass das Datum der Hochzeit im Ausland (in dem Fall in Vegas) gültig ist. Ich nehme an, dass dann rückwirkend alles ab dem Tag für ehelich erklärt wird.

Genauer weiß ich es aber leider auch nicht! Sorry.

Grüße von Vio.

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Nur wer die Sehnsucht kennt weiß was ich leide!

02 Okt 2007 06:36 #42925

Ammy schrieb: Hallo zusammen,
wie ich bereits gelesen habe, ist die Ehe ja quasi rückwirkend gültig.
Wie ist das denn mit den lieben Steuern? Wird die Lohnsteuerkarte auch rückwirkend umgeschrieben und man holt sich das Geld über den Lohnsteuerjahresausgleich wieder oder sagt man seinem Arbeitgeber schon vorher, dass man heiratet und die berechnen das direkt neu?
Man hat ja auch an anderen Stellen Vorteile wenn man verheiratet ist (Prämien bei Versicherungen o.ä.) Wird sowas auch rückwirkend umgestellt?
Ganz blöde Situation (ich wills nicht hoffen, aber man weiß ja nie): Wie ist es denn wenn mein Mann einen Tag nach der Hochzeit einen Unfall o.ä. hat? Bin ich dann auch schon entscheidungsbefugt?
Weiß das jemand?
LG

Ja, die Lohnsteuerkarte wird rückwirkend umgeschrieben, d.h., die Änderung der Steuerklasse kann ab Heiratsdatum rückwirkend beantragt werden. Die Vergünstigungen bekommt man dann bei der Steuererklärung ebenfalls ab diesem Datum. Der Arbeitgeber zahlt ab dem Monat, an dem er die geänderte STeuerkarte in Händen hält das neu berechnete Gehalt (Beispiel: du änderst am 1.5. rückwirkend zum 1.4., gibst dem Arbeitgeber die Karte am 15.5. - dann bekommst Du Dein Gehalt Ende Mai mit dem neu berechneten Betrag).
Versicherungsprämien etc. werden ebenfalls ab dem Datum der Bekanntgabe geändert. Du musst also Deine Versicherungen informieren, sobald Du verheiratet bist. Manchmal wird dann aber eine Bestätigung der Heirat angefordert, in Form von Auszug aus dem Familienbuch. Aber das ist ganz sicher nicht bei allen Versicherungsgesellschaften bzw. bei allen Versicherungsarten so.
Wenn Dein Mann einen Tag nach der Hochzeit einen Unfall hat, dann hast Du natürlich das Entscheidungsrecht. Du bist ja schließlich seine Ehefrau. ABER: bei lebenswichtigen Entscheidungen solltest Du vorher schon eine Patientenverfügung mit Deinem Zukünftigen vorbereitet haben.
In Erbsachen gilt das Recht der Verhältnismässigkeit. Das heißt, die Ehe muss mindestens 6 Monate bestanden haben. Ist dies nicht so, dann haben die eventuellen anderen Erben das Recht das Testament anzufechten. Meist dann auch mit Erfolg.

Good luck!

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02 Okt 2007 07:14 #42926

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Ammy schrieb: Hallo zusammen,
wie ich bereits gelesen habe, ist die Ehe ja quasi rückwirkend gültig.
Wie ist das denn mit den lieben Steuern? Wird die Lohnsteuerkarte auch rückwirkend umgeschrieben und man holt sich das Geld über den Lohnsteuerjahresausgleich wieder oder sagt man seinem Arbeitgeber schon vorher, dass man heiratet und die berechnen das direkt neu?

- der AG darf nicht die Steuerklasse ändern bevor sie ihm auch tatsächlich vorliegt, außerdem muss der AG die die Steuerklasse nicht rückwirkend ändern (das ist eine Kannbestimmung und lliegt im ermessen des AG), es geht aber keine Geld verloren da es beim Lohnsteuerausgleich berücksichtigt wird.


Man hat ja auch an anderen Stellen Vorteile wenn man verheiratet ist (Prämien bei Versicherungen o.ä.) Wird sowas auch rückwirkend umgestellt?
Ganz blöde Situation (ich wills nicht hoffen, aber man weiß ja nie): Wie ist es denn wenn mein Mann einen Tag nach der Hochzeit einen Unfall o.ä. hat? Bin ich dann auch schon entscheidungsbefugt?
Weiß das jemand?
LG

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Gruß

Birgit

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