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THEMA: Ab wann ist der neue Familienname gültig?

Ab wann ist der neue Familienname gültig? 29 Mär 2008 18:05 #54083

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Hallo an Alle,

wir beabsichtigen in Las Vegas zu heiraten. Die eigentliche standesamtliche Prozedur muss ja nach Rückkehr in Deutschland noch mit Apostille usw. durchgeführt werden, um die Heirat rechtskräftig werden zu lassen.

Wie sieht das dann eigentlich mit dem neuen Familiennamen aus? Darf die frischgebackene Ehefrau (oder der frischgebackene Ehemann) den neuen Familiennamen von Rechts wegen sofort führen oder muss sie solange warten, bis dass die Trauung in Deutschland anerkannt ist?

Wer kennt sich damit aus?

Vielen Dank für Eure Antworten
TTC

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29 Mär 2008 20:00 #54084

Hallo,

mit der Hochzeit hat man nicht automatisch einen Familiennamen bekommen, zumal das, glaube ich, in den USA wohl eh nicht üblich ist. Auch hier in Deutschland bedeutet eine Hochzeit nicht automatisch einen Wechsel des Familiennamens (es gibt ja auch genügend, die ihre Namen behalten), bloß, wenn man hier heiratet kann man dies gleich bei der Bestellung des Aufgebotes mit beantragen, so dass es bei der standesamtlichen Trauung mit abgehandelt wird (dafür ist eine extra Unterschrift nötig). Ich weiß das, weil ich bereits mal verheiratet war.

Das heißt, dass man erst bei Vorlage der Hochzeitsurkunde beim Standesamt die Änderung des Namens beantragen kann. Bis dahin führt man nach wie vor seinen alten Namen. Nervt mich auch ein wenig, da es ja schon ein paar Wochen dauert.

Gruß, Claudia

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30 Mär 2008 05:54 #54085

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LV-Newbie schrieb: Das heißt, dass man erst bei Vorlage der Hochzeitsurkunde beim Standesamt die Änderung des Namens beantragen kann. Bis dahin führt man nach wie vor seinen alten Namen.

Das war genau die Antwort, die ich zwar erwartet, mir aber nicht gewünscht habe. Aber so ist es nun mal im Bürger- und Beamtenstaat...

Vielen Dank
TTC

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30 Mär 2008 11:29 #54086

www.vegas-infos.de/vegas_forum/viewtopic.php?id=4463

Einfach mal die Suchfunktion nutzen !

Gruß
Gille

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30 Mär 2008 14:53 #54087

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Gille schrieb: www.vegas-infos.de/vegas_forum/viewtopic.php?id=4463

Einfach mal die Suchfunktion nutzen !

Gruß
Gille

---> Wenn Ihr keine Erklärung beim Standesamt abgebt, behält nachdt. Recht jeder seinem zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namenund Du brauchst keinen neuen Ausweis etc. beantragen .

Soweit gefunden & verstanden, danke!

Nun kommen aber ganz neue Fragen auf:
Bisher dachten wir, dass für die Rechtsgültigkeit der Heirat in Deutschland unbedingt diese Ehenamenserklärung oder ein Familienbuch erforderlich ist bzw. zumindest ein weiterer Akt auf einem deutschen Standesamt. Nun verstehen wir das aber auch so, dass eine Namesänderung grundsätzlich garnicht erforderlich ist, die Heirat ist mit Apostille auch so rechtskräftig in Deutschland. Also heiraten in Las Vegas, anschließend die Apostille nach Hause geschickt bekommen und ab damit ins Fotoalbum, und ohne weiteren deutschen Amtsakt rechtsgültig verheiratet sein? Wenn dem so ist, wäre sogar eine Namensänderung aus verschiedenen Gründen grundsätzlich noch mal zu überdenken.

Wie kann man nun aber so banale Dinge wie z. B. eine Steuerklassenänderung erwirken? Was ist mit grundsätzlicher Bankenvollmacht von Eheleuten? Was ist mit Rentenansprüchen im Todesfall? Reicht dafür stets das Zücken der certified copy of the marriage certificate mit Apostille, eventuell als übersetzte und beglaubigte Kopie?

Okay, uns geht es eigentlich um Rechtssicherheit als verheiratete Eheleute, die natürlich auch eine gegenseitige Absicherung bedeutet, wenn man den Rest des Lebens gemeinsam verbringen möchte. Auf den standesamtlichen Akt und eine eventuelle Namensänderung können wir eigentlich verzichten, wenn es nicht unbedingt notwendig ist. Daher ist eine Heirat in Las Vegas ja auch so überaus interessant, da hierdurch Vernunftsgründe in den Hintergrund gedrängt werden und noch mal so richtig das Kribbeln im Bauch in den Vordergrund tritt!

Sind wir also gezwungen, nach der Heirat in LV weitere deutsche Amtsakte über uns ergehen zu lassen oder sind wir auch ohne weiteres deutsches Zutun rechtskräftig und ohne Beweisnot ein Ehepaar?

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30 Mär 2008 18:09 #54088

Ich denke ohne den Weg zum Standesamt wird es wohl nicht möglich sein. Wie sollen die Deutschen denn wissen, dass man geheiratet hat?!?!?!

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31 Mär 2008 06:10 #54089

Also man muss die Apostille beim Standesamt vorlegen, damit es dann auch hier eingetragen wird. Rechtsgültig ist es schon, aber wie Janine schon schrieb, wie sollen die Ämter hier wissen, dass man geheiratet hat.
Die Ehenamenserklärung ist notwendig, damit erklärt man,ob man einen gemeinsamen Namen führt oder nicht. Manche haben ja sogar Doppelnamen, aber das ist euch überlassen. Den Namen kann man auch im nachhinein noch ändern lassen, muss man nicht sofort, wenn man die Heirat eintragen lässt.

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01 Apr 2008 16:33 #54090

Hallo ttc,

grds. siehst Du das schon richtig. Eine Namensänderung ist nicht erforderlich. Man soll zwar einen gemeinsamen Ehenamen führen, ABER man muss nicht !

Wenn Du Deine Steuerkarte geändert haben willst , dann gehst Du den ganz normalen Weg ! 1. Steuerkarte vom Arbeitgeber wiedergeben lassen und dann zu Eurem Bürgeramt (Meldebehörde) und legst dort Deinen Ausweis, Deine Steuerkarte und die Heiratsurkunde mit Apostille und Übersetzung durch einen beeidigten Dolmetscher vor. Wenn Du Glück hast, dann wird die Eheschließung (ohne Namensänderung!), d.h. Dein Familienstand verheiratet im Melderegister eingetragen. Mit ein wenig Pech, wirst Du mit Deiner Urkunde zunächst zum Standesamt zwecks Prüfung der Rechtsgültigkeit der Ehe im Bundesgebiet geschickt und wenn das Standesamt grünes Licht gibt, wird erst der Familienstand im Melderegister geändert und die Steuerkarte ebenfalls.

Vollmachten für Banken, Renten etc. dürften ab dem Zeitpunkt, wo Du den Familienstand im Melderegister geändert bekommen hast, kein Problem mehr sein.

ABERRRRR - ich gehe davon aus, dass es trotzdem immer wieder mal zu Rückfragen bzw. Zweifeln kommen könnte und es nicht auszuschließen ist, dass es trotzdem Mal Probleme bei einer wichtigen Sache geben kann.

Außerdem gibt es zum 01.01.2009 eine große Reform im Personenstandsgesetz, wo u.a. die Familienbücher (zukünftige) in der bisherigen Form abgeschafft werden. Wie es dann für dt. Paare aussieht, die dann im Ausland geheiratet haben, habe ich auch noch keine Ahnung.

Außerdem sprichts Du von einem standesamtlichen Akt, was meinst Du damit ??
Eine Ehenamenserklärung zu unterschreiben ist Dir schon zu aufwendig ??
Verwechsle das bitte nicht mit einer Eheschließung - hat absolut nichts damit zu tun.

Ich hoffe, Euch weitergeholfen zu haben - sicherer ist es aber, Euch bei Eurem Standesamt zu erkundigen.

Gruß
Gille

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02 Apr 2008 06:09 #54091

Da es bei jedem Amt anders ist, würde ich aber auch vorschlagen, sich vorher mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen und zu fragen, was man tun soll. Grundsätzlich geht es nämlich dann hinterher schneller.

Ich habe nämlich unser Amt angemailt, nachdem ich hier gelesen habe, dass einige vorher schon in Kontakt mit dem Standesamt standen und es hinterher ziemlich reibungslos ging. Auf die Idee wäre ich vorher nämlich auch nicht gekommen.
Und siehe da, sie wollen eine ganze Latte von Unterlagen haben, die Familienbücher der Eltern, bei mir das Familienbuch meiner Vorehe. Naja, und wir sollen vorher schon vorbei schauen, um die Unterlagen vorbeizubringen, hinterher soll man dann einen Termin ausmachen, um dann die beglaubigte Apostille vorbeizubringen, damit die Ehe eingetragen wird. Also, besser vorher erkundigen!

Viele Grüße

Claudia

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03 Apr 2008 12:25 #54092

Hallo TTC,

grundsätzlich könntest Du auch mit dem neuen Namen unterschreiben,
aber Du hast ja noch kein Dokument mit dem neuen Namen - Pass, Kontokarte o.ä.
Daher mußt Du den Termin beim Standesamt abwarten, ein Familienbuch anlegen
lassen und festlegen, welchen Namen Du tragen möchtest. Wenn Du den Eintrag
im Familienbuch hast, kannst Du alle anderen Unterlagen beantragen oder Namensänderungen bei Banken, Versicherungen etc. vornehmen lassen.

Wenn Du beim Standesamt anrufst, frag bitte, ob die eine Übersetzung Deiner
Urkunde brauchen, bei uns in Köln brauchten wir es nicht - spart die Übersetzungs-
gebühr -.

Gruß Treets

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03 Apr 2008 12:41 #54093

treets schrieb: grundsätzlich könntest Du auch mit dem neuen Namen unterschreiben,
aber Du hast ja noch kein Dokument mit dem neuen Namen - Pass, Kontokarte o.ä.

Nur der Vollständigkeit halber: Unterschreiben kannst Du mit jeder - mehr oder wenig dicht als eigener Name zu erkennenden Strich-Kombination. Laut Unterschrift-Gesetz hat die Unterschrift nix mit einer Ähnlichkeit zum wirklichen Namen zu tun.

Als Unterschrift gilt genau das, was der Unterschreibende und der Vertragspartner gemeinsam als solche anerkennen. . . . Und genau da gibt es dann auch wahrscheinlich Probleme, wenn Lieschen Müller sehr leserlich mit z.B. Horst Schlämmer unterschreibt. ;)

gruss timmi

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