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THEMA: Heirat ohne Namensänderung

Heirat ohne Namensänderung 27 Apr 2008 17:30 #55868

  • ulec
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  • Offline
  • VegasNeuling
  • VegasNeuling
  • Beiträge: 7
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Hallo,

als Neuling habe ich gleich mal eine Frage, auf die ich bisher keine Antwort gefunden habe. Die meisten hier können es gar nicht erwarten, ihren neuen Namen offiziell zu erhalten. Bei uns ist es dagegen genau umgekehrt: Wir möchten unsere alten Namen nach der Hochzeit in Las Vegas behalten. Was ist dazu in Deutschland zu tun? Lässt das deutsche Recht es zu, die Namen zu behalten? Wird die Ehe in anderer Hinsicht dennoch anerkannt (Steuer, Erbrecht, Rente, Krankenversicherung usw.)?
In Las Vegas sind wir nur 2 Tage, so dass wir uns dort außer um die Heiratslizenz und die eigentliche Hochzeit um nichts kümmern können. Brauchen wir die Kopie der Heiratsurkunde und die Apostille auch, wenn die Namen nicht geändert werden sollen?

Könnt ihr mir weiterhelfen?

Herzliche Grüße

Uli

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28 Apr 2008 03:35 #55869

Man muß nicht den Namen des Mannes/der Frau annehmen. Es kann jeder seinen Namen behalten. Die Namensänderung wird auch wenn, dann erst in Deutschland auf dem Standesamt beantragt.

Die Heiratsurkunde sowie die Apostille (bitte auf Eurem Standesamt nachfragen) braucht Ihr als Nachweis für Eure Eheschließung.

Die Ehe wird auch ohne Namensänderung hier voll anerkannt (Steuer, Erbrecht, Rente, Krankenkasse usw.), Jedoch denke ich mir, müßt Ihr immer eine Heiratsurkunde vorlegen, zum Beweis, daß Ihr verheiratet seid.

Vielleicht aber wissen hier im Forum einige mehr darüber.

Grüßle
Gaby

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28 Apr 2008 06:04 #55870

Wie Gaby schon schreibt, man muss auch in Deutschland keinen gemeinsamen Ehenamen führen. Es gibt viele, die ihre alten Namen behalten. Es gibt ja alle möglichen Varianten.
Die Apostille ist ja sozusagen die Beglaubigung der Heiratsurkunde und ist daher notwendig, damit die Eheschließung hier beim Amt eingetragen wird.
Ob eine Übersetzung notwendig ist, musst du bei deinem Standesamt erfragen. Damit Ihr in den Genuß aller Rechte in Deutschland kommt, muss die Eheschließung hier eingetragen werden (sonst wüssten die ja auch nichts von eurem Glück!), auch wenn Ihr grundsätzlich schon vorher rechtmäßig verheiratet seid.

Das Bundesverwaltungsamt macht zu Las Vegas folgende Aussage:

Die bei der Eheschließung ausgehändigte Heiratsbescheinigung ist keine standesamtliche Heiratsurkunde.

Diese certified copy of the marriage certificate muss erst beim County Recorder

des Ortes, an dem die Heiratserlaubnis erteilt wurde, gegen eine Gebühr von 10,-- US-$

beantragt werden und wird nach ca. 10 Tagen ausgestellt. Aufgrund eines internationalen Abkommens

(Haager Übereinkommen), dem Deutschland und die USA beigetreten sind, ist auf

der beglaubigten Kopie der Heiratsurkunde die sogenannte Apostille (Beglaubigungsvermerk

einer amerikanischen Stelle) anzubringen.

Gegen Zahlung einer Gebühr von 20,-- US-$ wird die Apostille durch den Secretary of State,

101 North Carson St. Suite No3, Carson City, NV 89701-4786 erteilt. Für eine bevorzugte

Bearbeitung werden Gebühren in Höhe von 70,-- US-$ erhoben.



LG Claudia

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28 Apr 2008 12:27 #55871

Hallo Uli,
da wir auch nur zwei Tage in Las Vegas sind lassen wir (nur) den Papierkram von Petra Dörr erledigen, um die Hochzeit kümmern wir uns selber! Dieser Service kostet natürlich mehr als wenn man diese Sachen selber erledigt!

LG

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28 Apr 2008 17:55 #55872

Hallo

Es gibt mit der Beibehaltung der Namen keine Probleme bei der Heirat in LV und der anschliessenden Eintragung auf dem deutschen Standesamt, sofern die bereits genannten Papiere vorgelegt werden können

Nach rd. 3 Wochen war die Apostille da und wir durften dann beim örtlichen Standesamt nochmals 50,- € lassen, damit alles eingetragen wurde.

Gruss

Tissi

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