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THEMA: Einkauf // Zoll // Einfuhrabgaben

Einkauf // Zoll // Einfuhrabgaben 27 Jan 2015 11:03 #154374

Hallo zusammen,

Nachdem ich big_c's Reisebericht verfolgt und die Bilder gesehen habe Frage ich mich wie man so viel gekauften Krimskrams denn durch den Zoll bekommt bzw ob das mit den 430,- abgedeckt ist...

Meine Frage an die Allgemeinheit ist also ob ihr euch alle an die 430,- haltet oder ob ihr auf Risiko durch den Grünen Ausgang geht? Ist schonmal jemand erwischt worden ? Usw.

Da ich meist nur Klamotten kaufe ist es für mich relativ einfach durch den Zoll zu kommen, habe die 430,- freimenge und 700,- zum pauschalen zollsatz immer in belegen und extra verpackt dabei.
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Einkauf // Zoll // Einfuhrabgaben 27 Jan 2015 11:20 #154376

Seit 25 Jahren nie Probleme gehabt. 2-3 mal kontrolliert ohne Prob, alles halb so schlimm. In Berlin gab es nie einen Zöllner bei Ankunft aus London.
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Einkauf // Zoll // Einfuhrabgaben 27 Jan 2015 18:13 #154387

Ich persönlich würde nicht durch den grünen Ausgang gehen wenn ich zu etwas anzumelden hätte.
Wenn man dann doch noch aufgehalten wird und der Zoll etwas zu beanstanden hat gilt es als Vorsatz was in der Regel dazu führt das sich die Geldstrafe verdoppelt. Ab einer gewissen Höhe ist man auch mal schnell bei einer Straftat ( sonst nur Ordnungswidrigkeit). Die Kollegen vom Zoll geben aber im Vorfeld gerne Auskunft über die verschiedenen Freimengen sowie über die zu erwartenden Gebühren.

Da man aus LV ja nicht direkt nach Berlin fliegt verschiebt sich die eigentliche Zollkontrollstelle an den Ort an dem man den EU-Raum betritt. In Berlin werden fast nur Fluggäste aus Drittländrrn kontrolliert.
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Einkauf // Zoll // Einfuhrabgaben 27 Jan 2015 18:32 #154388

Die Koffer kommen aber in Berlin an und nicht in London. Aus Amsterdam hingegen stand schon mal der eine oder andere...
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Einkauf // Zoll // Einfuhrabgaben 27 Jan 2015 19:06 #154390

Koffer werden alle durchleuchtet in Berlin. Aber wenn der nicht auffällig ist gibt es auch kein Problem.
Aber trotzdem stehen die Kollegen vom Zoll hauptsächlich bei den Machinen aus Drittländern.
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Einkauf // Zoll // Einfuhrabgaben 27 Jan 2015 20:19 #154392

Wir sind bei unseren 12 oder 13 USA-Aufenthalten bislang 3 x kontrolliert worden. Davon einmal in Stuttgart (Einreise übrigens über London :whistle: ) und dort auch sehr akribisch incl. Abgleich der Belege mit den gekauften Sachen. Also jetzt nicht Stück für Stück, aber schon stichprobenweise.. Frankfurt war letztes Jahr relativ easy. Der Beamte wollte auch die Belege sehen, hat sich aber an den Klamotten nicht großartig aufgehalten (Koffer auf, bissl gewühlt - wieder zu).. dafür wollte er genau wissen, wie alt die Kamera ist und ob mein Objektiv neu ist. Auf Elektronik-Sachen achten die Zöllner und da sollte man auch mit Einkäufen vor Ort vorsichtig sein und im Rahmen bleiben bzw. wenn drüber zum roten Ausgang.

Wir halten uns meistens an die Freigrenze bzw. ich höre auf Belege zu sammeln und die Beträge auf die Liste zu setzen, wenn die 430€/Person erreicht sind :P :whistle:
Grundsätzlich ist man in der Beweispflicht (auch bei Klamotten) und die Zöllner sehen sehr wohl, ob etwas neu ist oder schon tausendmal die Runde in der Waschmaschine gedreht hat, da nützt der "Etiketten-abmach-Trick" auch nix.

LG Romy
.. nach Vegas ist vor Vegas
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Einkauf // Zoll // Einfuhrabgaben 27 Jan 2015 20:36 #154394

romy_s schrieb: ... und stopfe auch Sachen zur Schmutzwäsche ...


Und immer daran denken: Die Zöllner sind nicht doof und haben alles schon erlebt ... Auch Sachen unter der Schmutzwäsche. ;)

Ich finde man spart genug, das Risiko alles wieder am Zoll zu verlieren ist nix für mich. Auch wenn beim Zoll in NUE nie jemand am grünen Ausgang stand ...

Oliver
Streite dich nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich mit Erfahrung.
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Einkauf // Zoll // Einfuhrabgaben 27 Jan 2015 20:54 #154397

Und immer daran denken: Die Zöllner sind nicht doof und haben alles schon erlebt ... Auch Sachen unter der Schmutzwäsche. ;)

Ich finde man spart genug, das Risiko alles wieder am Zoll zu verlieren ist nix für mich


Zustimm! So wollte ich meinen Beitrag auch verstanden wissen.. daher auch der Hinweis mit dem "Etiketten-Abmachen".

LG Romy
Folgende Benutzer bedankten sich: OliverOAS
.. nach Vegas ist vor Vegas
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Einkauf // Zoll // Einfuhrabgaben 28 Jan 2015 05:04 #154399

Ich denke problematisch wird es erst wenn wirklich teure Sachen engeführt werden. Laptop, Schmuck oder echte Designer Ware deren einzelwert schon deutlich den Rahmen sprengt. Hier wäre ich vorsichtig.

Martin
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Einkauf // Zoll // Einfuhrabgaben 28 Jan 2015 08:47 #154403

Wenn man den Artikel anmeldet im roten Bereich zahlt man die 19% Steuer, wenn man ihn nicht anmeldet und erwischt wird wird die Steuer verdoppelt; bei einem 1000 Euro Artikel sind das dann gerad mal 190 Euro Strafe. Da sind manch Verkehrsdelikte teurer und die Wahrscheinlichkeit kontrolliert zu werden ist ja nun relativ gering bei evtl 10-15 Kontrollen bei 350 Passagieren im Flieger (+ andere Flüge die parallel angekommen sind).
Folgende Benutzer bedankten sich: big_c
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Einkauf // Zoll // Einfuhrabgaben 28 Jan 2015 14:13 #154412

Wenn man dich am grünen Ausgang mit einem 1000 Euro Artikel erwischt zahlst du 380 Euro und der Zoll leitet ein Verfahren wegen Verdacht auf Steuerhinterziehungen gegen dich ein und übergibt den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft.... Also keine so clevere Vorgehensweise.
Letzte Änderung: von patZn2412.
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Einkauf // Zoll // Einfuhrabgaben 28 Jan 2015 14:16 #154413

Kommt immer darauf an was man mit hat.

Habe mir beim letzen mal einige Dinge für meine Harley vom örtlichen Händler in Vegas mitgebracht. Die haben die Sachen dort wunderschön in einen großen Karton gepackt den ich zusammen mit dem Koffer aufgegeben habe.

In Hannover angekommen warteten schon zwei Zöllner auf mich und sprachen mich noch vor dem "Kanal" an, was denn da wohl im Karton wäre. Obwohl ich deutlich auf dem Weg zum "roten" Ausgang war!!!

Habe denen dann einen Schmierzettel gezeigt den ich auf dem Rückfug vorbereitet habe weil ich wußte das ich deutlich über der Freigrenze war. 38 Euro nachgezalt und gut war es.

Will sagen, mit normalen Gepäck herrausgewunken zu werden ist relativ selten. Aber nicht unmöglich. Mit dem Sondergepäck, so wie bei mir ist die Warscheinlichkeit relativ groß.

Thomas
Letzte Änderung: von Bellagio Fan.
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Einkauf // Zoll // Einfuhrabgaben 28 Jan 2015 15:50 #154417

patZn2412 schrieb: Wenn man dich am grünen Ausgang mit einem 1000 Euro Artikel erwischt zahlst du 380 Euro und der Zoll leitet ein Verfahren wegen Verdacht auf Steuerhinterziehungen gegen dich ein und übergibt den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft.... Also keine so clevere Vorgehensweise.

Das ist falsch. Es sind 19% Steuer und 19% Strafzoll. Daher sind es 190 Euro Strafe , da man im roten Kanal ja die anderen 190 Euro freiwillig bereit ist zu zahlen. Also sind es im worst case 190 Euro Mehrkosten bei 1000 Euro.
Ob ein Steuerstrafverfahren gestartet wird hängt vom Wert ab, ich bin mir nicht sicher wo die Grenze hier ist. Bei 2 iPhone ist dies zumindest noch nicht der Fall, soviel weiss ich von einem Betroffenen.
Selbst wenn es weitergemeldet wird wird das Verfahren zu 99,3472% eingestellt (=kein Eintrag, keine Vorbelastung, straf- und bewertungsfrei), wenn man nicht strafrechtlich vorbelastet ist in diesem Umfeld.
Daher ist das Risiko hier auf 19% der Summe zu begrenzen und nicht mehr - für den sehr großen Teil der Reisenden zumindest (sofern es sich um einen "normalen" Betrag von sagen wir bis zu 2.000 Euro handelt).
Letzte Änderung: von chris2x.
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Einkauf // Zoll // Einfuhrabgaben 29 Jan 2015 06:31 #154429

Bei der Einreise aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Deutschland müssen Sie Ihre Einkäufe nicht verzollen, wenn sie für Sie selbst oder als Geschenk für Angehörige gedacht sind.
Haben Sie Ihren Urlaub im Nicht-EU-Ausland verbracht und dort eingekauft, dann müssen Sie die Waren grundsätzlich beim Zoll anmelden.
Wenn Sie mit Flugzeug oder Schiff reisen, haben Sie einen Freibetrag von 430 Euro, bis zu dem die Einfuhr zollfrei bleibt und die Anmeldepflicht bei der Einreise entfällt. Reisen Sie mit Auto oder Bahn, beträgt die Grenze 300 Euro.
Haben Sie mit Ihren Einkäufen die Freibeträge überschritten, müssen Sie die Waren beim Zoll anmelden. Der berechnet dann den Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer.
Bis zu einem Warenwert von 700 Euro wird pauschal in Höhe von 17,5 Prozent besteuert. Für teurere Waren werden die Abgaben vom Zoll berechnet.
Werden Sie bei einem kleineren Zollvergehen erwischt, müssen Sie auf jeden Fall nachträglich die Zollabgaben zahlen. Zusätzlich wird ein Zuschlag in der gleichen Höhe wie der Zoll erhoben – Sie zahlen also doppelt, werden aber strafrechtlich nicht verfolgt.
Bei nicht angegebenen Waren über 700 Euro wird automatisch ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung gegen Sie eingeleitet.

Zollzuschlag: Wer Waren hätte verzollen müssen und erwischt wird, muss seine Waren verzollen und noch einmal die gleiche Summe als Zollzuschlag zahlen (§ 32 Abs. 3 ZollVG). Das gilt aber nur, wenn die Summe, die der Reisende eigentlich hätte zahlen müssen, 130 Euro nicht übersteigt. In diesen Bagatellfällen wird kein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet. Im Jahr 2012 wurde laut Zoll am Flughafen München bei 4.900 Reisenden ein Zollzuschlag erhoben.

Strafverfahren: Befinden sich nach Abzug des Freibetrags Produkte für mehr als 700 Euro im Gepäck und werten die Behörden das Verhalten als nicht mehr nur leichtfertig, leiten die Zöllner in der Regel ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung ein. Bei einem Zollvergehen nach § 370 AO kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Im Regelfall wird es auf eine Geldstrafe von mindestens fünf und höchstens dreihundertsechzig Tagessätzen hinauslaufen. Die Höhe des Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei wird vom Nettoeinkommen ausgegangen, dass der Täter durchschnittlich an einem Tag haben könnte. Die Behörden lassen sich vom Finanzamt dazu den jüngsten Steuerbescheid kommen.



Es ist also in dem von dir beschriebenen Fall so das du 190 Euro Steuern/Einfuhr zahlst und 190 Euro Strafe, ergibt die von mir genannten 380 Euro wenn man dich am grünen Ausgang erwischt.

Da die waren nicht geteilt werden bist du auch weit über den 430 Euro und deine Abgaben überschreiten auch die 130 Euro Grenze was zu einer Strafanzeige führt.
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Einkauf // Zoll // Einfuhrabgaben 29 Jan 2015 10:10 #154433

Ich bin noch NIE kontrolliert worden! Aber ich würde auch nicht versuchen Steuern zu hinterziehen! Das muß dann ja wohl jeder für sich selbst entscheiden, ob er das Risiko eingeht.
Ich fliege dann lieber mehrmals in Urlaub, und kaufe dann nur bis zur erlaubten Mengen ein.
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