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THEMA: freigrenze bei einreise?

28 Feb 2009 13:19 #73067

Sicher das man dann alles verzollen muss ?

Ich meine letztens in nem Berciht gesehn zu haben das n Mädel beim Zoll nur alles was über der Freigrenze liegt versteuern muss .

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28 Feb 2009 14:10 #73068

badman01 schrieb: Sicher das man dann alles verzollen muss ?

Ich meine letztens in nem Berciht gesehn zu haben das n Mädel beim Zoll nur alles was über der Freigrenze liegt versteuern muss .

So ist es! www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseve...ueberschr/index.html

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28 Feb 2009 14:20 #73069

Aus dem Text werde ich nicht schlau, wo steht das denn genau? (Hey, das reimt sich... ;) )

Also ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass man ALLES verzollen und versteuern muss, so ist es bei Paketen (Da wird sogar das Porto mitgerechnet), und mein Gehalt wird schliesslich auch voll versteuert, nicht nur das, was über den 400 Euro (?) Freibetrag liegt....

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28 Feb 2009 14:28 #73070

So kenne ich das auch: liegt man drüber wird alles versteuert.

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28 Feb 2009 15:44 #73071

Da steht doch aber:

Bei der Einreise aus einem Drittland müssen Sie Reisemitbringsel, die die Mengen- oder Wertgrenzen überschreiten, bei einem Zollbeamten mündlich anmelden. Dieser berechnet die dafür anfallenden Einfuhrabgaben.

Daraus lese ich eigentlich nicht, dass man dann alles versteuern muss.

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28 Feb 2009 15:53 #73072

Edslavius schrieb: Daraus lese ich eigentlich nicht, dass man dann alles versteuern muss.

Das kann man eigentlich deuten wie man will, aber das ist doch relativ eindeutig:

www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseve...eigrenzen/index.html

Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben

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28 Feb 2009 16:03 #73073

TheWurst schrieb:

Edslavius schrieb: Daraus lese ich eigentlich nicht, dass man dann alles versteuern muss.

Das kann man eigentlich deuten wie man will, aber das ist doch relativ eindeutig:

www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseve...eigrenzen/index.html

Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben

Nun das ist ja klar. Aber Du hast ja in der Regel nicht einen Artikel der z.B. €1000.- kostet, sondern viele Teile und da wird die Steuer halt auf die Teile berechnet die über der Freigrenze liegen. würde ansonsten ja auch kaum einen Sinn machen.

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28 Feb 2009 16:09 #73074

doodie schrieb: Aber Du hast ja in der Regel nicht einen Artikel der z.B. €1000.- kostet, sondern viele Teile und da wird die Steuer halt auf die Teile berechnet die über der Freigrenze liegen.

Und was ist wenn ich 2 Teile zu je 215,50 Euro habe?

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Das macht ja noch viel weniger Sinn, ich behaupte weiterhin, dass ich alles versteuern muss, sobald ich Waren für 430,01 Euro dabeihabe....alles andere kann einfach nicht sein ;)

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28 Feb 2009 16:36 #73075

TheWurst schrieb: Und was ist wenn ich 2 Teile zu je 215,50 Euro habe?

Dann müsstest Du wohl ein Teil davon voll verzollen würde ich mal sagen.

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28 Feb 2009 16:49 #73076

TheWurst schrieb:

doodie schrieb: Aber Du hast ja in der Regel nicht einen Artikel der z.B. €1000.- kostet, sondern viele Teile und da wird die Steuer halt auf die Teile berechnet die über der Freigrenze liegen.

Und was ist wenn ich 2 Teile zu je 215,50 Euro habe? http://www.vegas-infos.de/vegas_forum/richedit/smileys/YahooIM/39.gif Das macht ja noch viel weniger Sinn, ich behaupte weiterhin, dass ich alles versteuern muss, sobald ich Waren für 430,01 Euro dabeihabe....alles andere kann einfach nicht sein ;)

Ich finde das höchst verwirrend. Klar kann man da beides reininterpretieren.

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28 Feb 2009 16:52 #73077

Hmmm...gerade nochmal wie blöd gegooglet. Da sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag handelt müsste die olle Wurst recht haben.

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28 Feb 2009 17:28 #73078

Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben

Hm versteh ich nicht wieso ihr das so seht. Aus dem obigen Zitat geht doch ganz klar im Umkehrschluss hervor, dass es bei teilbaren Waren nicht so ist, sonst müsste man das doch gar nicht gesondert erwähnen.

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28 Feb 2009 17:50 #73079

Edslavius schrieb: Aus dem obigen Zitat geht doch ganz klar im Umkehrschluss hervor, dass es bei teilbaren Waren nicht so ist, sonst müsste man das doch gar nicht gesondert erwähnen.

Und was sind jetzt teilbare Waren, ist das ein Koffer voller Klamotten im Wert von 431 Euro, mit denen man alleine am Zoll steht, oder - wie in dem Beispiel - das Ehepaar mit 4 Stühlen zu je 120 Euro, von denen jeder 2 nimmt? Warum können die nicht einfach klipp und klar sagen was Sache ist, kann es sein dass die WOLLEN dass man das nicht versteht?

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28 Feb 2009 18:31 #73080

TheWurst schrieb: [... kann es sein dass die WOLLEN dass man das nicht versteht?

Ach Quatsch! Wir sind einfach zu blöde ;)

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28 Feb 2009 20:34 #73081

Hallo zusammen,

das Thema hat uns auch beschäfftigt als wir am Freitag zurückgekommen sind und durch den Zoll mussten.

Zuerst sei mal gesagt das ich die Freigrenze von 430€ pro Erwachsener endlich mal einen vernünftigen Wert finde.

So hier jetzt zu unserem Erfahrungsbericht mit dem Zoll.

- Eingekauft für 1.650$ (Bruttowert)
- davon sind die 7,75% Tax abzuziehen weil nur der Warenwert zu versteuern ist.
- Macht also ca. 1.522$ Warenwert.
- Bemessen mit dem Dollarkurs von 1.27 kommt man dann zu 1.198€ Warenwert
(dieser ist erstmal generell zu versteuern)
- davon darf man jetzt die zulässige Freigrenze für den Flugverkehr abziehen, in unserem
Fall also 2 mal 430€ = 860€
- ergibt einen real zu versteuernden Warenwert von 338€ (soweit zum zu versteuernden
Warenwert)

Bisher war es noch einfach jetzt hat der Zöllner die möglichkeit der sog. Pauschalisierung. sollange ihr unter 700€ oder in unserem Fall unter 1.400€ seit, vor abzug der Freigrenze kann je nach Artikel 13,5% oder 17,5% als Abgabe angesetzt werden.

Bei uns wären 13,5% zum Ansatz gekommen, somit also ein Steuerbetrag von ca. 46€

Das ganze bezieht sich nur auf teilbare Urlaubsmitbringsel (Klamotten, Parfüms, kleine Urlaubsmitbringsel usw.)

Als kleines gegen Beispiel mal vorgestellt jemand kauft 2 IPhones in den USA zum Warenwert von 598$
Entspricht dann ca. 470€ und jetzt kommt es zum Problem, er kann den Freibetrag für ein IPhone geltend machen, das andere muss er komplett versteuern.
299$ / 1,27 = 235€ * 17,5% = 41€

Ach ja, ich bin öfters unterwegs und habe dabei gelernt, höfflich und ehrlich zu sein ist von Vorteil. Außerdem immer schön alle Belege aufheben und dem Zöllner zeigen was für eine Arbeit er haben wird wegen den 46€, so wie am Freitag wird man dann ausnahmsweise auch mal so durchgelassen.
Denn hinter uns hat man mit 4 Stangen Zigaretten geschnappt, der musste mehr zahlen als wir :-)

Gruß
Heico

P.S: ich hoffe das Rechenbeispiel hilft anderen weiter, ich habe die Seite auch zweimal gelesen und immernoch Fragen gehabt. :-)

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28 Feb 2009 23:08 #73082

Hey,

weiß einer wie oft ich im Jahr die Feigrenze ausschöpfen darf? So oft ich will?

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01 Mär 2009 09:12 #73083

Mein Gefühl sagt: Ja ...

Oliver

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Streite dich nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich mit Erfahrung.

01 Mär 2009 10:22 #73084

Heico schrieb: Hallo zusammen,

das Thema hat uns auch beschäfftigt als wir am Freitag zurückgekommen sind und durch den Zoll mussten.

Zuerst sei mal gesagt das ich die Freigrenze von 430€ pro Erwachsener endlich mal einen vernünftigen Wert finde.

So hier jetzt zu unserem Erfahrungsbericht mit dem Zoll.

- Eingekauft für 1.650$ (Bruttowert)
- davon sind die 7,75% Tax abzuziehen weil nur der Warenwert zu versteuern ist.
- Macht also ca. 1.522$ Warenwert.
- Bemessen mit dem Dollarkurs von 1.27 kommt man dann zu 1.198€ Warenwert
(dieser ist erstmal generell zu versteuern)
- davon darf man jetzt die zulässige Freigrenze für den Flugverkehr abziehen, in unserem
Fall also 2 mal 430€ = 860€
- ergibt einen real zu versteuernden Warenwert von 338€ (soweit zum zu versteuernden
Warenwert)

Bisher war es noch einfach jetzt hat der Zöllner die möglichkeit der sog. Pauschalisierung. sollange ihr unter 700€ oder in unserem Fall unter 1.400€ seit, vor abzug der Freigrenze kann je nach Artikel 13,5% oder 17,5% als Abgabe angesetzt werden.

Bei uns wären 13,5% zum Ansatz gekommen, somit also ein Steuerbetrag von ca. 46€

Das ganze bezieht sich nur auf teilbare Urlaubsmitbringsel (Klamotten, Parfüms, kleine Urlaubsmitbringsel usw.)

Als kleines gegen Beispiel mal vorgestellt jemand kauft 2 IPhones in den USA zum Warenwert von 598$
Entspricht dann ca. 470€ und jetzt kommt es zum Problem, er kann den Freibetrag für ein IPhone geltend machen, das andere muss er komplett versteuern.
299$ / 1,27 = 235€ * 17,5% = 41€

Ach ja, ich bin öfters unterwegs und habe dabei gelernt, höfflich und ehrlich zu sein ist von Vorteil. Außerdem immer schön alle Belege aufheben und dem Zöllner zeigen was für eine Arbeit er haben wird wegen den 46€, so wie am Freitag wird man dann ausnahmsweise auch mal so durchgelassen.
Denn hinter uns hat man mit 4 Stangen Zigaretten geschnappt, der musste mehr zahlen als wir :-)

Gruß
Heico

P.S: ich hoffe das Rechenbeispiel hilft anderen weiter, ich habe die Seite auch zweimal gelesen und immernoch Fragen gehabt. :-)

OK - jetzt blick ich es! DANKE!!!!

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01 Mär 2009 10:47 #73085

Also wenn man 10 Stangen Zigaretten mitbringt dann muss man ja auch nur die über der Grenze von 1ner Stange versteuern.
Seine Freigrenze hat man und kann man ausschöpfen.
Bei höherpreisigen Artieln mit denen man aus der Grenze fällt sind diese dann voll zu verteuern...

Also vorsichtig an die grenze rantasten und dann mit Cent Artikeln ausreizen ;=

Oder:
No Risk no fun lol

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02 Mär 2009 11:03 #73086

pokern.pl schrieb: Hey,

weiß einer wie oft ich im Jahr die Feigrenze ausschöpfen darf? So oft ich will?

Hallo,

du darfst die Grenze pro Reise genau einmal ausschöpfen.

Also Urlaub zwei Wochen in den Staten kein Problem. Wenn du aber nach dem Urlaub gleich weiter nach Asien fliegst und nur einen Aufenthalt von weniger als 3 Tagen in Deutschland hast dann wird das als zusammenhängende Reise betrachtet und du darfst die 430€ nur einmal ansetzen.

Gruß
Heico

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