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THEMA: viele sachen gekauft, wie machen bei rückreise

viele sachen gekauft, wie machen bei rückreise 17 Mär 2009 19:52 #76249

ich hätte da ne frage, sitze grad im monte carlo :-)

alles anziehen und usen und/ oder pakete nach deutschland schicken mit klamotten?

was mach ich mit den kassenzetteln? aufheben wegschmeissen?

wieviel kostet ein paket nach deutschland?



sorry, ich weiß das steht hier bestimmt schon oft, aber ich hab keine zeit mehr. wäre nett und sehr freundlich wenn mir trotzdem jemand helfen würde.

danke

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17 Mär 2009 20:01 #76250

wer lesen kann ist klar im Vorteil...

Kurzfassung: Bis 400€ Kassenzettel aufheben und mitnehmen.
Alles darüber unauffällig in die Wäsche. (Achtung auf Etiketen, Labels,....)

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17 Mär 2009 20:02 #76251

Hallo Spicelab,

welchen Gegenwert in $ haben die Sachen denn? Bis ca. 550 $ (430 €) pro Person über 15 Jahren sollte es keine Probleme geben, da die Freigrenze ja angehoben wurde. Siehe auch www.zoll.de/e0_downloads/d0_veroeffentli...en_ausserhalb_eu.pdf In diesem Fall würde ich die Kaufquittungen auch behalten. Damit kannst du ggf. beim Zoll den Wert nachweisen.

Wenn du über diesen Grenzen eingekauft hast, dann musst du den über der Freigrenze liegenden Wert verzollen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass Tips zur Umgehung dieser Vorschriften von uns Moderatoren gelöscht werden, da der Betreiber dieser Seite sonst enorme Probleme mit den Behörden bekommen könnte (Stickwort: Beihilfe zur Steuer- / Abgabenhinterziehung).

Viel Spass noch in Vegas,
Andreas.

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17 Mär 2009 20:03 #76252

Hallo,

das willst Du sicher nicht hören:

- ggf. beim Check-in Übergepäck bezahlen

- bei der Ankunft in D (o.ä.) beim Zoll den roten Ausgang ansteuern und entsprechend alle Einkäufe über der Freigrenze verzollen usw.

Ganz einfach aus meiner Sicht.

Gruß
Tatami

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17 Mär 2009 20:04 #76253

naja, bisher hab ich für 200 usd eingekauft und will gleich ins outlet in vegas fahren. aber erst noch duschen.

da gibts dann bestimmt nochmal für 400 - 600 usd sachen.

ok, ich stelle die frage anders.

und mach ein neues thema auf. danke für den hinweis.

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17 Mär 2009 20:05 #76254

ok verzollen ist auch ok, wenn ich wüsste wieviel das wäre.

angenommen für 1000 usd?

kannst du mir das so ungefähr sagen?

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17 Mär 2009 20:10 #76255

Spicelab schrieb: ok verzollen ist auch ok, wenn ich wüsste wieviel das wäre.

angenommen für 1000 usd?

kannst du mir das so ungefähr sagen?

Bzgl. z.B. Verzollung von Elektroartikeln werden Sie hier geholfen:

www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_ni...l#einreise_nicht_eg2

Ist je nach Menge unterschiedlich, deswegen der Link.

Wenn es um andere Waren geht, einfach mal die Zollseite durchforsten...

Viel Spass beim Shoppen!

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17 Mär 2009 20:13 #76256

Das Internet weiß viel

Dieses Bild ist für Gäste verborgen.
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:

www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseve...ueberschr/index.html

Gruß
Tatami

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17 Mär 2009 20:23 #76257

geht nur um klamotten.

17,5% pauschalisiert.

heisst des auf den gesamten gegenwert von bis zu 700 eur oder nur auf die differenz zwischen freimenge und 700 eur gegenwert?

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17 Mär 2009 20:38 #76258

gesamte Menge

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You know I'm born to lose, and gamblings for fools. But that's the way I like it, baby. I don't want to live forever.
(Motörhead)

17 Mär 2009 22:10 #76259

Versteuert werden muss nur die Differenz, d.h. alles über 430€ Warenwert.

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17 Mär 2009 22:16 #76260

Wobei es diese Ausnahme gibt: Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben.

D.h. wenn man einen 1000€ Pokertisch mitbringt muss man diesen Betrag vollständig versteuern. Aber bei Kleidung, da diese teilbar ist, nur die Teile die die Freigrenze von 430€ übersteigen.

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17 Mär 2009 22:53 #76261

Ist das wirklich so? Dann sorry für die falsche Aussage.

Ich war immer der Meinung das alles versteuert werden muss, wenns über 430€ liegt.

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(Motörhead)

17 Mär 2009 23:04 #76262

100%
Ich habe das 1:1 von der Zollseite kopiert.

Ein Beispiel findet sich hier (ganz unten):
www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseve...drittland/index.html

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18 Mär 2009 04:55 #76263

Danke wieder für die Info.

Ich habe bisher für 800 USD eingekauft (nicht miteinberechnet der Samsonite und die Oakley), das heißt der Zoll nimmt den Zollwährungskurs abzgl. der Freigrenze von 450 oder 430 EUR und die Differenz zwischen dieser und dem umgerechneten Eurokurs muss ich mit 17,5% verzollen.

Bei dem aktuellen Kurse wäre das dann ja wie folgt:

800 USD = circa 613 EUR

abzüglich der Freigrenze, ich geh jetzt mal von EUR 430 aus.

Das heißt ich muss circa EUR 183 mit 17,5% versteuern, was dann insgesamt circa EUR 32 ausmacht?


Thats it?


Ok, wenn des so ist, dann ist das ganze ja sowas von erträglich, da brauch man ja gar nicht drüber nachzudenken.

Da kommt dann nichts mehr oben zusätzlich drauf? Nur 17,5% irgendwas?

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18 Mär 2009 08:11 #76264

Spicelab schrieb: Thats it?

Würde ich mal so sagen ...

Also lieber gleich zum Zoll gehen, denn wenn sie bei Dir eine Stichprobe machen wird es wesentlich teurer werden als €32 ...

Oliver

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Streite dich nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich mit Erfahrung.

18 Mär 2009 08:36 #76265

In meinen Augen stimmt das so nicht. Es ist ja ausdrücklich eine FREIGRENZE und KEIN FREIBETRAG!!!

Das heißt, wenns drüber geht, muss in meinen Augen alles verzollt werden.

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18 Mär 2009 09:32 #76266

Das Thema gab es ja hier kürzlich schonmal. Da auf der Zollseite folgende Formulierung steht:

Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben. Dies bedeutet, dass in oben genanntem Beispiel der Schrank mit seinem Gesamtwert von 320 Euro zu verzollen ist.

Daraus würde ich im Umkehrschluss ableiten, dass es sich bei teilbaren Waren anders verhält.

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18 Mär 2009 09:38 #76267

Aber wo wäre dann der Unterschied der Freigrenze und des Freibertrags? Das wäre dann nur ein Unterschied, wenn ich mir ein Laptop kaufe für 2000$? Bei 4 Ipods muss ich dann 3 nicht versteuern und 2 verzollen? So in etwa??

Dachte, dieser Text bezieht dich auf die Freigrenze bei mehreren Personen...
am besten bleib ich immer unter den 430€, dann ist es mir egal!

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18 Mär 2009 14:15 #76268

hmmm, jetzt bin ich wieder so schlau wie zuvor ;-/



frage: wäre es für jemanden ok, der gerade in deutschland ist ok, mal direkt beim zoll anzurufen, dann würden wir des for sure wissen und das thema wäre beendigt.

kontakt wäre der folgende

Informations- und Wissensmanagement Zoll
Auskunft für Privatpersonen
Tel.: 0351/44834-510


wenn des jemand machen könnte, wäre des super, würde ja selber anrufen, aber hier ist ne minute anrufen teurer als der gesamte zollbetrag so ungefähr:-/

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